Unsere Besucherregelungen

Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,

der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.

Die aktuelle Besucherregelung

Derzeit gilt laut Landesverordnung zur Regelung von Besuchen in Einrichtungen in Rheinland-Pfalz:

  • Für alle Besucher*innen besteht eine FFP2 Masken-Pflicht. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
  • Bei Einhaltung des Abstands und dem Verbleib an einem festen Platz entfällt die Maskenpflicht.
  • Bei einer Immunisierung des/der Bewohner*in kann auf Mund-Nasen-Schutz und die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden.
  • Die Anzahl der Personen im Zimmer ist auf fünf Personen beschränkt.

Wir setzen auf Ihre Unterstützung und darauf, dass Sie sich achtsam verhalten sowie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.

Ihr Schwesternverband-Team


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